Jeder Gesangs- und Musikverein im ländlichen Raum hat die Möglichkeit im Rahmen des Förderprogrammes IMPULS des Bundesmusikverband Chor und Orchester Luftfilter zur Absicherung von Probenlokalen und -räume, auch nicht vereinseigene Räume, zu 90% gefördert zu bekommen.
Diese Möglichkeit gilt nur noch bis zum 31.12.2022.
Im Rahmen dieses Förderprogramms bieten wir als Hersteller von Deutschlands innovativstem Luftreiniger den Vereinen die einmalige Chance ihre Mitglieder beim Musizieren zu schützen.
Diese Unterlagen werden benötigt:
- gültige unterschriebene Satzung
- Vereinsregisterauszug
- Vertretung- oder Handlungsvollmacht
- Überschussermittlungen und Vermögensübersichten aus den Jahren 2020 und 2021
Befolgen Sie unsere Anleitung zur Antragstellung:
Anleitung zur Antragsstellung
Einfache online Antragstellung:
https://antragsportal.bmco.de/
WICHTIGE HINWEISE
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Bitte achten Sie darauf, dass Sie den Antrag vollständig ausfüllen und alle notwendigen Nachweise hochladen.
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Bitte laden Sie diese Nachweise als PDF-Dateien hoch
(bitte ein PDF pro Nachweis, keine Einzelseiten,
z.B. je ein PDF für Vereinssatzung, Registerauszug oder Vollmacht). -
Den Finanzplan können Sie direkt im Antragsportal erstellen.
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Unvollständige Angaben führen dazu, dass Nachfragen notwendig sind, die den Bearbeitungsprozess verlängern.
Nutzen Sie unsere Aktion
Wir sind für Sie da!
In unserer täglichen Arbeit erhalten wir regelmäßig die Informationen, dass trotz des Anschaffungswunsches eines Vereines, oftmals schon kleine Unklarheiten zum Scheitern der tatsächlichen Umsetzung führen. Hierbei möchten wir beratend unterstützen und stehen auch bei der Einreichung aller notwenigen Dokumente gerne an Ihrer Seite.
Rufen Sie uns unter 07032/2899310 an oder senden Sie uns eine E-Mail an info@proactiveair.de. Wir helfen Ihnen sehr gern bei Fragen zum Förderprogramm, der Antragstellung und unseren Luftreiniger weiter.